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AGB

§ 1 Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge und Auftragsbestätigungen zwischen Zejna Ramadani (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), der Dienstleistungen als freier Redner, Seminarleiter und Ersteller von Konzepten in Anspruch nimmt.

§ 2 Angebote / Verträge / Buchungen

  1. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Vertrag oder eine Buchung kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich annimmt und der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen.

  2. Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieser Vertragsbedingungen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln

§ 3 Technik

  1. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung einer angemessen dimensionierten PA- und Lichtanlage entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sowie aller für die Durchführung seiner Dienstleistungen erforderlichen Geräte. Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Zufriedenheit der Gäste und des Auftraggebers sicherzustellen.

  2. Bei Outdoor-Veranstaltungen ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer einen trockenen Standplatz sowie Schutz vor Regen und Hitze für das Equipment zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter stellt einen Stromanschluss mit einer Mindestkapazität von 16 A (230 V) in der Nähe des Dienstleister-Standorts bereit, wobei die Kosten für den Strom vom Veranstalter getragen werden.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

  1. Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich und unterliegt folgenden Stornogebühren:

    • Ab 181 Tagen vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage.

    • Ab 121 Tagen vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage.

    • Bis 120 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.

  2. Ausnahmen:

    • Im Falle einer Veranstaltungsabsage durch den Auftraggeber und der späteren Buchung eines Ersatztermins werden die Stornogebühren gesondert geregelt.

  3. COVID-19-bezogene Veranstaltungen werden gebührenfrei auf einen Alternativtermin verschoben. Der Auftraggeber muss mindestens zwei Alternativtermine vor der Festlegung vorschlagen.

  4. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten bei technischen Ausfällen, anderen wichtigen Gründen, Krankheit, Unfall oder Tod. In solchen Fällen wird der Auftragnehmer einen gleichwertigen Ersatz vorschlagen. Ein Rücktritt oder eine Stornierung des Vertrags muss so früh wie möglich schriftlich oder telefonisch erfolgen.

  5. Bei Veranstaltungsausfällen aufgrund von gesetzlich festgelegter Höherer Gewalt, wie z.B. Epidemien/Pandemien, haben beide Vertragspartner keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Die Stornierung oder Aufhebung des Vertrags erfolgt gebührenfrei.

§ 6 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es gelten die am Tag der Lieferung/Leistung aktuellen Preise.

§ 7 Auftritt filmen/mitschneiden

Die Aufnahme des Auftritts des Auftragnehmers auf Tonträgern oder Film/Videos ist gestattet, jedoch bedarf die Veröffentlichung der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 8 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA

In der Regel ist der Veranstalter, z.B. der Betreiber einer Diskothek oder der Veranstaltungsorganisator, für die Anmeldung und die Zahlung von Lizenzgebühren an die GEMA verantwortlich. Diese Regelung gilt nicht für Privatfeiern. Die Anmeldung erfolgt über die entsprechende GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).

§ 9 Haftung

  1. Der Auftraggeber haftet ausschließlich für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

  2. Schäden am Equipment, die während einer Veranstaltung durch Gäste oder Besucher verursacht werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Falls der Auftraggeber keine Haftpflichtversicherung hat, wird empfohlen, vor der Veranstaltung eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

§ 10 Anwendbares Recht

Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

§ 11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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